Was von der alten Straße übrig bleibt, muss nun wiederverwertet werden.
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DEPONIEVERBOT

Der alte Asphalt muss jetzt fachgerecht recycelt werden

In vielen Gemeinden ist es ohnehin schon seit Jahren gelebte Praxis, seit Jahresbeginn sind sie dazu verpflichtet: Bauschutt darf nicht mehr deponiert werden. Eine Zwischenlagerung ist nur zulässig, wenn die Wiederverwertung sichergestellt ist. Was sich dadurch ändert.
von  Andrea Hesse , 8. März 2024

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